Der Ausschuss für Generationen, Gleichstellung und Soziales hat gestern die Satzung zur Erhebung von Kita-Gebühren auf den Weg gebracht. Ein gemeinsamer Antrag der Grünen und der Gruppe Merten/UWG fiel durch.
Von Britta Lübbers
Sozial gerecht und einfach zu berechnen – so sollen die Kita-Gebühren in Rastede ausfallen. Dass dies im Detail nicht leicht zu haben ist, machte Geschäftsbereichsleiterin Sabine Meyer in der jüngsten Fachausschuss-Sitzung deutlich. „Wir gehen jetzt in die dritte Runde“, sagte sie vorab und zählte die Vorgaben auf, die die Politik der Verwaltung gemacht hatte: soziale Staffelung, ein Mehrstufenmodell und möglichst wenig Verwaltungsaufwand. Auch sollen die Beiträge mindestens 25 Prozent der Betreuungskosten im Haushalt abdecken. Zur Neuberechnung hatte sich die Verwaltung am Modell des Landkreises Ammerland orientiert und zudem einen Antrag der Grünen und der Gruppe Merten/UWG geprüft, dessen Grundlage das Gebührenmodell der Stadt Oldenburg ist.
Derzeit kostet der Krippenbesuch in der Gemeinde Rastede 210 Euro bei fünf Betreuungsstunden und 294 Euro bei sieben Stunden Betreuung. Angelehnt an das Ammerland-Modell von fünf Stufen und mit – wie Sabine Meyer betonte – noch fiktiven Zahlen, was die Plätze betrifft, müssten künftig in der höchsten Einkommensstufe ab 45.000 Euro netto 300 Euro für fünf und 420 Euro für sieben Stunden Betreuung gezahlt werden. Der Verwaltungsaufwand wäre verhältnismäßig gering, so die Geschäftsbereichsleiterin, da die erste und letzte Stufe nicht geprüft werden. In die erste Stufe fallen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung. Für die Aufnahme in die höchste Stufe reicht die Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten, ihr Einkommen müssen sie nicht offenlegen. „Wir gehen davon aus, dass der Großteil der Eltern sich hier einordnen wird“, sagte Meyer.
Mehr Personal nötig
Deutlich mehr Aufwand würde das auf Brutto-Einkünften basierende Berechnungsmodell der Stadt Oldenburg verursachen, führte sie aus. Hier gibt es zwölf Stufen, vor allem höhere und sehr hohe Einkommen werden weiter austariert, die letzten Stufen umfassen Einkommen von 100.000 bis 130.000 Euro. „Die Stadt Oldenburg beschäftigt zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit ausschließlich für die Bearbeitung der Elternbeiträge mit Unterstützung eines EDV-Fachprogramms“, erklärte Sabine Meyer. Für die Rasteder Verwaltung sei das nicht zu schaffen, stellte sie klar. „Wir haben die Kapazitäten nicht. Ohne zusätzliches Personal ist das nicht leistbar.“ Auch wies sie darauf hin, dass ein Großteil der Kinderbetreuungskosten über die Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden kann.
Das sagt die Politik
Ausdrücklich begrüßte Evelyn Fisbeck (FDP) das neue Stufenmodell. „Wir vertrauen den Eltern und bauen Bürokratie ab.“
Auch Timo Merten (Gruppe Merten/UWG) fand es richtig, auf Vertrauen zu setzen. Um zu einer besseren sozialen Ausgewogenheit zu kommen, schlug er aber vor, ähnlich wie in Oldenburg deutlich mehr Stufen einzuführen und dann punktuell zu prüfen.
Horst Segebade (SPD) lobte die Vorschläge als „sehr konkret und sehr gut ausgearbeitet“. Durch noch mehr Einkommensstufen mehr Aufwand zu verursachen und dafür mehr Personal einzustellen, hielt er für kontraproduktiv. „Wir bekommen keine zusätzlichen Kräfte, der Markt ist leergefegt. Und selbst wenn: Wir müssten diese Zusatzkosten auf die Gebühren umlegen.“
Sylke Heilker (CDU) war ebenfalls mit dem Verwaltungsvorschlag einverstanden. „Wir haben lange und rege diskutiert, dies ist die richtige Lösung.“
Anders sah das Andreas Rump (Grüne). Dass bei den höheren Einkommen nicht mehr differenziert wird, bewertete er als sozial ungerecht.
Um das Oldenburger Modell vorzustellen, hatten die Grünen Hannelore Kleemiß eingeladen. Sie ist Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt. Laut Kleemiß sei der Verwaltungsaufwand in Oldenburg nicht überbordend. Allerdings räumte sie auf Nachfrage ein, dass die Elternbeiträge hier lediglich elf Prozent der Verwaltungskosten decken. In Rastede liegt der Deckungsbeitrag derzeit bei 22 Prozent.
Der Antrag der Grünen und der Gruppe Merten/UWG wurde abgelehnt. Gegen ihre Stimmen wurde der Beschlussvorschlag angenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Gebührensatzung zu erstellen. Die Zuordnung der Gebührenstufe erfolgt aufgrund des ermittelten Netto-Einkommens mit zwölf multipliziert.